11-12-13 /04/ 2025 | Desenzano del Garda

17TH EDITION | 11-12-13 /04/ 2025 | Desenzano del Garda

Die Randonèe Tour am Gardasee ist eine Veranstaltung mit 2 verschieden langen Strecken, die eine ist 200 km lang, die andere 147 km, der eigentliche Tour am Gardasee (Gardasee-Rundfahrt).

Beide sind offene Strecken, auf denen man die Landschaft in aller Gelassenheit erleben kann, was das wahre Ziel dieser Randonèe ist.

Auf der Langen Strecke finden Sie zwei Erfrischungpunkten, einen in Limone del Garda (57 km) und einen in Ala (108 km).

Auf der kurzen Strecke finden Sie eine Erfrischungpunkt in Limone del Garda.

Die Kontrollpunkte sind in:

– Desenzano del Garda

– Limone del Garda (bei die Erfrischungpunkt)

– Ala (bei die Erfrischungpunkt – nur die Langen Strecke)

– Desenzano del Garda

Am Enden beiden Routen, erwartet Sie die letzte Erfrischungpunkt von 15.00 bis 18.30, in Lungolago Cesare Battisti / Desenzano del Garda

ÖFFNUNGSZEITEN DES SEKRETARIATS – AUSGABE DER STARTNUMMERN UND DER STARTPAKETE

Im Palazzo Todeschini – Piazza Malvezzi, Desenzano del Garda (BS)

Freitag, 11. April

– 8.00 Uhr Randonnée und Colnago Garda Gravel

– von 16.00 bis 19.00 Uhr Granfondo Colnago und Colnago Garda Gravel

Samstag, 12. April

– von 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr Colnago Garda Gravel

– von 13:00 bis 14:00 Uhr – Colnago Family

– von 14:00 bis 19:00 Uhr – Granfondo Colnago

Sonntag, 13. April

– 6:15 bis 7:00 Uhr – Granfondo Colnago

START RANDONÉE

Freitag 11. APRIL um 9.30 Uhr

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 400 begrenzt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Colnago Cycling Festival ist mit allen Arten von Rennrädern, Tourenrädern, Elektro-Fahrrädern, Gravel-Bikes, Tandems, Mountainbikes, Liegerädern, Handbikes und Citybikes möglich. Elektro-Fahrräder sind für die Wertung des Granfondo Classic und Granfondo Crono NICHT zugelassen.

ANMELDUNG über der Endu-Plattform

Um sich für die Veranstaltungen des Colnago Cycling Festival 2025 anzumelden, müssen Sie Ihre Daten eingeben und die Zahlung über das Endu-Portal vornehmen. Der Vorgang wird bis zur Zuteilung von 4.000 Startnummern zur Verfügung stehen, wobei zu beachten ist, dass die Anmeldung erst nach der Bezahlung gültig sein wird. Wir erinnern Sie daran, dass es möglich sein wird, über das Portal folgende Art der Zahlung vorzunehmen:

Spesen bei Registrierungsplattform ENDU:

Bei Wahl der Gruppen-Anmeldung bei mind. 5 Teilnehmern ist ein Beitrag von 5,00.-€ zu bezahlen;

für alle Anmeldungen von 1 bis 4 Personen beträgt die Gebühr 0,75 € + 6%;

AUSTAUSCH ODER LÖSCHUNG/VERSCHIEBEN EINER ANMELDUNG

Alle registrierten Teilnehmer haben das Recht, bis zum 1. März 2025 die Rückerstattung der Anmeldegebühr (von der 25 € für Sekretariatskosten abgezogen werden) oder das Einfrieren der Anmeldung für die Ausgabe 2026 (in diesem Fall Ausstellung eines Gutscheins) zu beantragen in Höhe der Anmeldegebühr abzüglich 15 € für Sekretariatskosten). Die Kontingente von 2025 sind ausschließlich für die Ausgabe 2026 zu verwenden.

Der Antrag, durch einen anderen Athleten ersetzt zu werden, wird nur bis zum 1. März 2025 angenommen.

RENN-BIBS GRANFONDO COLNAGO REGISTRIERTE ATHLETEN

Granfondo COLNAGO* € 60 die erste 1000 Abonnements
€ 70 bis 3000 Anmeldungen erreicht sind
€ 100 letze 1000 Abonnements

Granfondo COLNAGO PLATINUM*

€ 200 (10 Startnummern mit 2 Pass Hospitality für „Gourmet-Mittagessen“ – beginnen Sie mit Startnummer 1 bis 50)

Granfondo COLNAGO GOLD*

€ 100 (15 Startnummern mit 1 Pass Hospitality für „Gourmet Lunch“ – Startnummer 51 bis 150)

Granfondo COLNAGO SILVER*

 € 89 (30 Startnummern – beginnend mit 151 bis 500)

Granfondo COLNAGO BRONZE*

€ 69 (30 Startnummern – beginnend mit 501 bis 900)

* für nicht gemeldete Athleten sind für die tägliche Anmeldung 10,00 € zur Anmeldegebühr hinzuzurechnen

 

LÄTZCHEN ANDERE VERANSTALTUNGEN COLNAGO CYCLING FESTIVAL

Colnago Gravel – Terra del Garda € 39
Colnago Gravel – Sentieri della Battaglia € 41
Combo 2 percorsi (Terra del Garda + Sentieri della Battaglia)  € 60
Colnago Family (free for under 14 years) € 10
Randonée Tour am Gardasee* € 35
Granfondo Colnago + Randonée Tour am Gardasee* € 74 (bis 31.12.24 – € 84 ab 01.01.25 bis 4.000 Abonnenten erreicht sind)
Granfondo Colnago + Colnago Family* € 65 (bis 31.12.23 – € 75 ab 01.01.24 bis 4.000 Abonnenten erreicht sind)

* für nicht gemeldete Athleten sind für die tägliche Anmeldung 10,00 € zur Anmeldegebühr hinzuzurechnen

 

 

LÄTZCHEN PACKS GRANFONDO PARTNER
(die ersten 30, die eines dieser Pakete kaufen, sind berechtigt, in das Bronze-Raster aufgenommen zu werden)

Colnago Granfondo + Top Dolomites Madonna di Campiglio + Dorelan Reactive Peschiera d/G € 120
Colnago Granfondo + Southgardabike + Dorelan Reactive Peschiera d/G € 105
Colnago Granfondo + Top Dolomites Madonna di Campiglio  € 92
Colnago Granfondo + Dorelan Reactive Peschiera d/G € 89
Colnago Granfondo + Southgardabike € 84

 

– Freies Fahrttempo;

– Es gelten die ACP-Vorschriften.

Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von ACSI Ciclismo und alle Organisationen und Verbände, die der „Consulta Nazionale Ciclismo“ für das laufende Jahr angehören.

Nicht-Mitglieder der „Consulta“ können teilnehmen, wenn sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen einreichen:

– Ärztliche Bescheinigung mit Gültigkeit für Radrennen;

– Unterzeichnung einer Tageslizenz zum Preis von 10,00.-€ (der Versicherungsschutz ist nur auf die Dauer der Sportveranstaltung begrenzt) zusammen mit der Unterzeichnung der Ethikerklärung,  

 Möglichkeit, alle Strecken zu befahren.

Achtung: Das ärztliche Attest gültig für den Rennradsport, das auf der Website von ACSI CICLISMO veröffentlicht ist, ist für alle Italienischen Radsportveranstaltungen vorgeschrieben.

STARTPAKET:

TECHNISCHES SHIRT von  X BIONIC DRYAR

XBIONIC DRYARN TECHNISCHE BEKLEIDIUNG

Art. 1

Jeder Radsportler kann an der Randonnée teilnehmen, wenn er im Besitz eines regulären Ausweises ist, der von einem ASD (Amateur Sportverein) ausgestellt wurde, der einem nationalen Verband angehört und wenn er dadurch als Mitglied eine Haftpflichtversicherung hat.

Art. 2

Zugelassen sind alle Personen, die am Tag der Randonnèe das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sind.

Art. 3

Der Radfahrer ist verpflichtet, vor dem Start die in diesem Reglement enthaltenen Vorschriften vorbehaltlos zu akzeptieren, Mitglied eines Radsportverbandes oder im Besitz einer Tageslizenz zu sein.

Art. 4

Alle Arten von Fahrrädern mit Kettenantrieb sind erlaubt, solange sie nur mit eigener Muskelkraft bewegt werden.

Art. 5

Jeder Teilnehmer an der Randonnée muss:

  1. a) sich wie bei einen persönlichen Ausflug verhalten
  2. b) die Straßenverkehrsordnung und alle Verkehrsregeln befolgen und respektieren
  3. c) sich verpflichtet fühlen, vorhandene Radwege zu benützen.
  4. d) einen robusten Radhelm tragen.
  5. e) wissen, dass die Straßen, die befahren oder überquert werden, von der Organisation nicht bewacht sind;
  6. c) Die Organisation kann unter keinen Umständen für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die sich im Laufe der Randonnèe ereignen können.

Art. 6

Im Straßenverkehr oder in Fällen, in denen die Sicht nicht ausreichend ist (Wetterbedingungen, Nebel, Regen, Tunnel usw.), muss das Fahrrad des Teilnehmers mit einer fest installierten und ständig funktionierenden Vorder- und Rückbeleuchtung ausgestattet sein. Jeder Radfahrer ist verpflichtet, die Lichtanlage bei Nacht oder bei Einbruch der Dunkelheit sowie zu jedem Zeitpunkt, an dem die Sicht nicht zufriedenstellend ist, zu aktivieren und zu überprüfen, ob die Beleuchtungsanlage einwandfrei funktioniert.

Der Radfahrer ist außerdem verpflichtet, bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen zusätzliche Kleidung mit reflektierenden Elementen zu tragen. Die Organisation verbietet den Start eines Radfahrers, dessen Lichtanlage nicht funktioniert und dessen reflektierende Ausrüstung nicht getragen wird und/oder den Anforderungen nicht entspricht.

Art. 7

Jeder Verstoß gegen die Artikel 5 und 6 des vorliegenden Reglements führt zum Entzug der Randonnèe-Lizenz für den Radfahrer

Art. 8

Jeder Radfahrer muss sich selbst um alles kümmern, was für die Vollendung des Randonnèe-Patents notwendig ist, und kann nur an den von der Organisation festgelegten und in der Tourenkarte vorgesehenen Kontrollpunkten Hilfe erhalten.

Art.9

Jeder Radfahrer erhält am Start eine Karte (road book) mit Informationen über die Strecke und die Kontrollpunkte. An den Kontrollstellen muss der Radfahrer die Karte auf eine ordnungsgemäße Zulassung überprüfen lassen. Die fehlende Validierung der Karte, der Verlust der Karte oder die Vorlage einer unleserlichen Karte führt zum Entzug der Lizenz. Der Radfahrer ist verpflichtet, den Fahrausweis mit größter Sorgfalt zu behandeln, um das Ablesen zu ermöglichen.

Art. 10

Das Abstempeln des Ausweises erfolgt an dem auf der Karte angegebenen Kontrollpunkt durch das Personal der Organisation oder durch das mit dieser Aufgabe betraute Personal.

Art. 11

Die auf der Fahrkarte und dem Roadbook angegebenen Zeiten geben die Öffnungs- und Schließzeiten der Kontrollstellen an, die von den teilnehmenden Radfahrern unbedingt eingehalten werden müssen.

OBLIGATORISCH

Die Anfahrtszeiten zu den Kontrollstellen werden wie folgt festgelegt:

START und ZIEL: Desenzano del Garda

Die Kontrollpunkte finden Sie im Roadbook im PDF-Format, Roadbook – Short Course und Roadbook – Long Course.

Die Kontrollstelle im Ziel wird nicht vor 14:00 Uhr geöffnet.

Wenn der Radfahrer die Kontrollstelle nicht findet, kann er die Durchfahrt an der angegebenen Stelle mit einem Kassenzettel nachweisen, auf dem das Land, der Tag und die Uhrzeit der Durchfahrt angegeben sind.

Art. 12

Bei der Ankunft muss jeder Radfahrer dem Personal der Organisation die Reisekarte mit allen Vermerken vorlegen, um die Zulassung zu erhalten.

Art. 13

Das Randonnèe-Patent ist kein Wettbewerb und verteilt keine Ranglisten oder Preise.

Art.14

Am Ende des Randonnèe-Patents erstellt die Organisation eine Liste der qualifizierten Radfahrer mit den erzielten Zeiten und schickt sie an die ARI.

Art. 15

Eventuelle Beschwerden des Radfahrers können nur innerhalb von 12 Stunden nach Beendigung des Tour in schriftlicher Form an die Organisation gerichtet werden, die sie prüft und der ARI eine Stellungnahme übermittelt, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Art. 16

Die Organisation Randonnée Giro del Lago di Garda und die ARI, werden die eingereichten Fälle ohne Einspruch jeglicher Art regeln.

ARI (AUDAX RANDONNEUR ITALIA) VORSCHRIFTEN

In jedem Fall wird für alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle auf das ARI-Patentreglement verwiesen.


Die Nutzung von mindestens 1 Wasserflasche ist für alle Teilnehmer verpflichtend und kann entlang der Strecke an den Verpflegungsstellen aufgefüllt werden.