RANDONNÈE TOUR AM GARDASEE
Die Randonée – Tour am Gardasee es ist eine frei zugängliche Route, auf der du die Gegend in aller Ruhe erkunden kannst.
Sie können zwischen zwei Routen wählen: 147 km und 200 km.
Auf der längeren Route gibt es zwei Verpflegungsstationen: Limone del Garda (km 57) und Ala (km 108).
Auf der kürzeren Strecke gibt es eine Verpflegungsstation: Limone del Garda (km 57).
Die Kontrollpunkte sind wie folgt:
- Desenzano del Garda (Start)
- Limone del Garda (an der Verpflegungsstation)
- Ala (an der Verpflegungsstation – nur auf der längeren Strecke)
- Desenzano del Garda (Ziel)
Am Ende beider Touren erwartet Sie von 15:00 bis 18:30 Uhr eine letzte Verpflegungsstation in Desenzano del Garda, Lungolago Cesare Battisti (Startpunkt).
AUSGABE DER STARTNUMMERN UND STARTPAKET
Im Palazzo Todeschini – Piazza Malvezzi, Desenzano del Garda (BS)
Freitag, 9. April:
– von 8.00 bis 9.00 Uhr – Randonnée und Gravel
– von 16.00 bis 19.00 Uhr – Granfondo/Mediofondo
Samstag, 10. April:
– von 8.00 bis 9.00 Uhr – Gravel
– von 13.00 bis 14.00 Uhr – Family
– von 14.00 bis 19.00 Uhr – Granfondo/Mediofondo
Sonntag, 11. April:
– von 6.15 bis 7.00 Uhr – Granfondo/Mediofondo
START DER RANDONÉE TOUR AM GARDASEE:
Freitag, 9. April, um 9.30 Uhr an der Lungolago Cesare Battisti
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Die Organisation nach mehreren Anfragen, eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, für jede Nation eine Zugangsbeschränkung festzulegen. Sobald das für jedes Land festgelegte Anmeldelimit erreicht ist, werden die Anmeldungen für dieses Land unabhängig vom geplanten Anmeldeschlussdatum geschlossen.
Sollten die verfügbaren Plätze in einem der angegebenen Länder vorzeitig ausgeschöpft sein, werden neue zahlende Mitglieder bis zum 20.03.2027 auf die Warteliste gesetzt, bis die Plätze in den Ländern verfügbar werden, basierend auf der chronologischen Reihenfolge des Anmeldeeingangs. Ungesättigte Nationen. Bei Nichtverfügbarkeit wird die Anmeldegebühr einschließlich der an Endu gezahlten Provisionen vollständig zurückerstattet.
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Alle Teilnehmer haben das Recht, bis zum 16. März 2027 entweder die Rückerstattung der Anmeldegebühr (abzüglich 25 € für Verwaltungskosten) oder die Übertragung der Anmeldung auf die Ausgabe 2028 zu beantragen (in diesem Fall wird ein Gutschein im Wert der Anmeldegebühr abzüglich 15 € für Verwaltungskosten ausgestellt). Die Gebühren für 2027 sind ausschließlich für die Ausgabe 2028 zu verwenden.
Der Antrag auf Ersatz durch einen anderen Athleten wird nur bis zum 16. März 2027 akzeptiert.
Um Anträge auf Umtausch, Rückerstattung oder Sperrung zu stellen, müssen Sie die entsprechenden Formulare ausfüllen und absenden, die im Bereich FAQ UND FORMEN auf unserer Website verfügbar sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Antrag auf Ersatz oder Rückerstattung/Einfrieren nur für Anmeldungen zu Einzelveranstaltungen gestellt werden kann; dies gilt nicht für Anmeldungen zu Kombinationsveranstaltungen und Rundstrecken.
Anmeldung über die Endu-Plattform
Um sich für die Veranstaltungen des Colnago Lake Garda Cycling Festivals anzumelden, müssen Sie Ihre Daten eingeben und die Zahlung über das Endu-Portal vornehmen.
Das Verfahren steht bis zur Zuteilung der Startnummern an die einzelnen Nationen zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Gültigkeit erst nach erfolgter Zahlung erlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass über das Portal folgende Zahlungsarten möglich sind:
Kosten der Endu-Anmeldeplattform
Bei Auswahl der Gruppenoption für alle Anmeldungen mit mindestens 5 Teilnehmern beträgt die Pauschalgebühr 5 €; für alle Anmeldungen von 1 bis 4 Personen beträgt die Gebühr 0,75 € + 6 %;
Die Randonée – Tour am Gardasee ist offen für:
– ITALIENISCHE LIZENZIERTE ATHLETEN mit einer für das Jahr 2027 gültigen Lizenz, ausgestellt von ACSI Ciclismo, dem F.C.I. oder von Verbänden, die eine direkte Vereinbarung mit diesen oder mit der Bike Card haben und vom C.O.N.I. anerkannt sind, sowie im Besitz eines ärztlichen Attests über die Eignung zur Ausübung des Wettkampfsports im Radsport gemäß Art. 5 des D.M. 18.02.1982.
– AUSLÄNDISCHE LIZENZIERTE ATHLETEN mit einer für das Jahr 2027 gültigen Lizenz, ausgestellt von ihrem nationalen Radsportverband, nur wenn sie im Besitz des entsprechenden Formulars „MEDICAL CERTIFICATE“ gemäß Art. 5 des D.M. 18.02.1982 sind.
– ITALIENISCHE UND AUSLÄNDISCHE NICHT LIZENZIERTE ATHLETEN, ohne Mitgliedschaft bei einem Sportverein und/oder Sportverband, sowie ausländische lizenzierte Athleten ohne UCI-Lizenz, müssen für die Teilnahme zusätzlich zur Anmeldegebühr verpflichtend einen Aufpreis von 10,00 € für die Aktivierung der Mehrgefahrenversicherung + Haftpflichtversicherung (RCT) entrichten. Die Versicherung ist ausschließlich für die Dauer der Veranstaltung gültig. Die Teilnehmer werden automatisch bei ACSI Ciclismo oder F.C.I. registriert.
Für italienische nicht lizenzierte Athleten ist mit dem online auszufüllenden Zulassungsantrag zwingend eine Kopie des ärztlichen Attests über die Eignung zur Ausübung des Wettkampfsports im Radsport gemäß Art. 5 des D.M. 18.02.1982 einzureichen.
Für ausländische nicht lizenzierte Athleten ist mit dem online auszufüllenden Zulassungsantrag zwingend eine Kopie des entsprechenden Formulars „MEDICAL CERTIFICATE“ gemäß Art. 5 des D.M. 18.02.1982 einzureichen.
Ausländische ärztliche Atteste, die im Ausland ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
WICHTIGER HINWEIS: Das ärztliche Attest über die sportliche Tauglichkeit für den Radsport gemäß den Vorgaben des italienischen Ministerialdekrets und den Bestimmungen von ACSI Ciclismo ist für jede nationale Radtouristik-Veranstaltung verpflichtend.
Teilnehmer, die nicht über eine gültige Lizenz von ACSI Ciclismo oder F.C.I. verfügen, werden automatisch über den dem ACSI Ciclismo oder F.C.I. angeschlossenen Veranstalterverein registriert.
TECHNISCHES TRIKOT UND NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, mindestens eine Trinkflasche mitzuführen, die unterwegs an den Verpflegungsstationen aufgefüllt werden kann.
Art. 1
An der „Randonée – Tour am Gardasee“ kann jeder Radfahrer teilnehmen, sofern er im Besitz eines gültigen Mitgliedsausweises ist, der von einem ASD ausgestellt wurde, der einem Verband oder einer Föderation angehört, sowie einer Haftpflichtversicherung über den ASD, bei dem er Mitglied ist.
Art. 2
Zugelassen sind alle Personen, die am Tag der Randonée – Tour am Gardasee das 18. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Art. 3
Der Radfahrer ist verpflichtet, vor dem Start die in diesem Reglement enthaltenen Regeln vorbehaltlos zu akzeptieren und Mitglied eines Verbandes der Consulta zu sein oder eine Tageskarte zu besitzen.
Art. 4
Zugelassen sind alle Arten von Fahrrädern mit Kettenantrieb sowie E-Bikes.
Art. 5
Jeder Teilnehmer muss während der Randonée – Tour am Gardasee:
a) sich als auf einer privaten Radtour befindlich betrachten;
b) sich an die Straßenverkehrsordnung und alle offiziellen Verkehrszeichen halten und diese beachten;
c) Die bestehenden Radwege müssen genutzt werden.
d) Ein fest sitzender Schutzhelm muss getragen werden.
e) Die befahrenen oder überquerten Straßen werden von der Organisation nicht überwacht.
c) Die Organisation kann in keinem Fall für Unfälle haftbar gemacht werden, die im Verlauf der Randonnée – Giro del Lago passieren könnten.
Art. 6
Im Straßenverkehr oder in Fällen, in denen die Sichtverhältnisse unzureichend und unbefriedigend sind (Witterungsbedingungen, Nebel, Regen, Tunnel usw.), muss das Fahrrad des Radfahrers mit einer fest angebrachten und stets funktionsfähigen Vorder- und Rückbeleuchtung ausgestattet sein. Jeder Radfahrer ist verpflichtet, die Beleuchtung nachts oder bei Einbruch der Dunkelheit sowie jederzeit, wenn die Sichtverhältnisse nicht zufriedenstellend sind, einzuschalten und die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Beleuchtung zu überprüfen.
Der Radfahrer ist außerdem verpflichtet, nachts und immer dann, wenn die Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind, reflektierende Kleidung und Accessoires zu tragen. Die Organisation untersagt den Start von Radfahrern, deren Beleuchtungssystem nicht in Betrieb ist und die keine reflektierende Ausrüstung tragen und/oder deren Ausrüstung nicht den geforderten Anforderungen entspricht.
Art. 7
Jeder Verstoß gegen die Artikel 5 und 6 dieser Regelung führt zum Ausschluss des Radfahrers von der Randonée – Tour am Gardasee.
Art. 8
Jeder Radfahrer muss selbst für alles sorgen, was zur Bewältigung der Randonée – Tour am Gardasee erforderlich ist.
Art. 9
Jeder Radfahrer erhält beim Start eine Reisekarte mit Angaben zur Strecke und zu den Kontrollpunkten. An den Kontrollpunkten kann der Radfahrer diese Karte abstempeln lassen. Das Abstempeln der Reisekarte erfolgt an dem auf der Karte angegebenen Kontrollpunkt durch Mitarbeiter der Organisation oder durch dafür zuständige Personen.
Art. 10
Die auf der Reisekarte und im Roadbook angegebenen Zeiten beziehen sich auf die Öffnungs- und Schließzeiten der Kontrollpunkte, die die teilnehmenden Radfahrer einhalten müssen.
Die Kontrollstelle am Zielort wird frühestens um 14:00 Uhr geöffnet.
Art. 11
Bei der Ankunft kann jeder Radfahrer dem Organisationspersonal die Reisekarte zur Bestätigung vorlegen.
Art. 12
Die Randonée – Tour am Gardasee ist kein Wettkampf und es werden keine Ranglisten erstellt und keine Preise vergeben.
